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Was die Verordnung vom 5. September 2025 ändert
Nikotin‑Pouches: Was die Verordnung vom 5. September 2025 ändert
„Die Zigarette tötet. Nicht das Nikotin.“
Am 5. September 2025 hat Frankreich die Verordnung Nr. 2025‑898 veröffentlicht, die orale Nikotinprodukte (Pouches, Kügelchen, Kaugummis, Pastillen, Streifen, Pasten usw.) verbietet. Das Inkrafttreten ist auf den 1. April 2026 festgelegt.
In 30 Sekunden
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Was? Verbot von Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Besitz und Nutzung nicht‑pharmazeutischer Nikotinprodukte zur oralen Aufnahme.
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Wann? Ab 01.04.2026 (sieben Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt).
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Ausnahmen: Arzneimittel und Medizinprodukte mit Nikotin sowie Lebensmittel mit natürlichem Nikotingehalt innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Forschungszwecke können ausgenommen werden.
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Nicht betroffen: Die Verordnung richtet sich an orale Aufnahme. Dampfen unterliegt einem eigenen Rechtsrahmen.
Warum diese Verordnung?
Die Regierung stützt das Verbot auf die Einstufung von Nikotin als „giftiger Stoff“ im öffentlichen Gesundheitsrecht. Offiziell soll damit das Risiko neuartiger, sehr heterogener Produkte begrenzt werden, die außerhalb eines pharmazeutischen oder tabakrechtlichen Rahmens vermarktet werden.
Aus Perspektive der Schadensminderung droht diese Maßnahme jedoch die Nikotin‑/Rauch‑Konfusion zu verstärken: Die erhebliche Gefährdung geht von der Verbrennung (Kohlenmonoxid, Teer, zahlreiche Karzinogene) aus. Indem ein Konkurrenzprodukt zur Zigarette untersagt wird, könnten Ausstiegsstrategien für bestimmte erwachsene Nutzer geschwächt werden.
Schwedisches Beispiel als Referenz
Schweden weist seit Jahren einen der niedrigsten Anteile täglicher Raucher in Europa (≈ 5–6 %) auf – parallel zur traditionellen Nutzung von Snus (nicht verbrannter Tabak) und zuletzt nikotinbasierter Pouches ohne Tabak. Epidemiologische Auswertungen verknüpfen dieses Modell mit einer geringeren Inzidenz tabakbedingter Krebserkrankungen im Vergleich zu EU‑Durchschnitten.
Einordnung: Das ist kein Plädoyer für orale Produkte, sondern ein bevölkerungsmedizinischer Befund: Wer Rauch meidet, profitiert gesundheitlich – unabhängig von Nikotin als Substanz.
Übersee: Lage in Französisch‑Polynesien (Tahiti)
Ende August 2025 hat die Versammlung von Französisch‑Polynesien ein Verbot von E‑Zigarettenprodukten beschlossen: Importstopp ab 01.07.2026, Verkaufsstopp ab 01.07.2027. Lokale Fachhändler kündigten einen Rechtsweg vor dem Staatsrat an. Das zeigt die Beschleunigung restriktiver Maßnahmen in einzelnen Gebieten – bei gleichzeitig sehr hoher Raucherquote.
Wie geht es für das Dampfen weiter?
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Frankreich: Der Nationale Tabakkontrollplan 2023–2027 sieht bereits Einheitsverpackungen (Plain Packaging) für Vaping‑Produkte und die Ausweitung rauch‑/dampffreier Zonen vor. Zudem kursieren Ankündigungen zu Aromabeschränkungen und einer möglichen Anpassung der Nikotin‑Obergrenze (derzeit 20 mg/ml auf EU‑Ebene).
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Europäische Union: Die EU‑Kommission hat im Juli 2025 eine Überarbeitung der Tabaksteuer‑Richtlinie vorgeschlagen, die erstmals E‑Zigaretten und Nikotin‑Pouches einbezieht.
Praxis für Shops & Hersteller: Beobachten Sie Anwendungsbestimmungen, schärfen Sie Ihre Kundenargumente (Unterschied Nikotin vs. Rauch) und prüfen Sie die Konformität der Kundeninformation im Laden und online.
Unsere Position: unabhängiges, ethisches und wirksames Dampfen
Wir ziehen eine rote Linie gegenüber der Tabakindustrie, deren Strategien den Schadensminderungs‑Diskurs verwässern. Wir verteidigen ein unabhängiges Dampfen, das auf Tabakentwöhnung und Verbrauchersicherheit fokussiert.
Ziel: Politik und Behörden sollen klar unterscheiden zwischen Nikotin zur Schädigung (Verbrennung) und Nikotin zur Hilfe (rauchfreie Systeme, begleitete Entwöhnung, regulierte Produkte).
FAQ – Häufige Kundenfragen
Verbietet die Verordnung das Dampfen?
Nein. Der Text richtet sich an orale Nikotinprodukte. E‑Zigaretten sind separat reguliert (TPD/FR‑Recht), das sich ebenfalls ändern kann.
Ab wann gilt das Verbot?
Ab 01.04.2026 (sieben Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt).
Was ist genau verboten?
Herstellung, Import, Verkauf, Besitz und Nutzung nicht‑pharmazeutischer oraler Nikotinprodukte: Pouches, Kügelchen, Kaugummis, Pastillen, Streifen, Pasten usw. Ausnahmen sind für Forschung möglich.
Welche Ausnahmen gibt es?
Arzneimittel und Medizinprodukte mit Nikotin sowie Lebensmittel mit natürlichem Nikotingehalt (innerhalb gesetzlicher Grenzen).
Für Profis – Kurz‑Maßnahmenplan
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Konformitäts‑Check: Web‑Inhalte, Aushänge, Verkaufsskripte → positive Hinweise zu Pouches entfernen und Hinweis auf die Verordnung mit korrektem Datum (01.04.2026) ergänzen.
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Team‑Briefing (10 Min.): Nikotin ≠ Rauch erklären, Jugendschutz auffrischen, Ausstiegspfade (Beratung, Gerät, passende Liquids, Substitution) sicher erläutern.
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Regulatory Watch: Aromen/Nikotin/Verpackung sowie EU‑Steuern verfolgen (Preis‑/Lager‑Effekte).
Rechtliche Hinweise
Nikotin macht stark abhängig. Produkte verboten für Minderjährige und nicht für Nicht‑Raucher empfohlen. Beachten Sie die französischen und europäischen Vorschriften.

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